Netzwerk Genderforschung und Gleichstellungspraxis Bayern
Netzwerk Genderforschung und Gleichstellungspraxis Bayern

Aktivitäten

Das NeGG organisiert alle zwei Jahre Tagungen in der Evangelischen Akademie in Tutzing.

  • unter Veranstaltungen finden Sie die aktuellen Termine.
  • Infos zu stattgefundenen Tagungen finden Sie im Archiv.

 

Außerdem organisiert das NEGG regelmäßige Treffen für die Mitglieder. Hier werden aktuelle Entwicklungen diskutiert und u.a. die gemeinsamen Tagungen vorbereitet.

 

Politische Arbeit: Das NeGG hat es sich zur Aufgabe gemacht, Themen der Genderforschung und Gleichstellungspraxis auch auf der politischen Ebene sichtbar zu machen.

 

Aktivitäten in diesem Zusammenhang sind z.B.:

 

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2024

 

Stellungnahmen des NeGG - Netzwerk für Genderforschung und Gleichstellungspraxis Bayern zum Verbot geschlechtergerechter Sprache in bayerischen Behörden

 

Mit großer Besorgnis haben wir den Kabinettsbeschluss der Bayerischen Staatsregierung vom 19.3.2024 zum sogenannten "Genderverbot" zur Kenntnis genommen.
In diesem wurde die Allgemeine Geschäftsordnung des Freistaates Bayern entsprechend geändert. Zum Verbot von gendersensibler Sprache an Schulen und in Behörden im Schriftverkehr äußerte sich Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) wie folgt: "Es gehe mit dem Verbot aber auch darum, die Diskursräume in einer liberalen Gesellschaft offenzuhalten. Eine ideologisch geprägte Sprache etwa beim Gendern habe dagegen eine exkludierende Wirkung."

 

Mit dem Verbot existiert kein Raum mehr für den so notwendigen Diskurs. Die bayerische Staatsregierung bringt hiermit ihre ideologisch geprägte wie auch sprachlich exkludierende und diskriminierende Haltung zum Ausdruck, die repressiv durchgesetzt werden soll. Der Grundsatz von leben und leben lassen ist Vergangenheit.  Wir fordern die Staatsregierung auf, konstruktive Maßnahmen zur Förderung des wertschätzenden Diskurses über geschlechtergerechte Sprache zu ergreifen.

 

Wir weisen darauf hin, dass Hochschulen dennoch weiterhin in den grundgesetzlich geschützten Bereichen Forschung, Lehre und Transfer in der Sprachwahl frei sind. Sprachleitfäden haben nach wie vor ihre Gültigkeit und sind nicht rechtswidrig. Allerdings schränkt das "Genderverbot" die Hochschulen ein, wenn sie als staatliche Einrichtungen agieren, z.B. bei Prüfungsschreiben, Ordnungen oder beim Ausstellen von Urkunden etc.

 

Infolgedessen wird das sogenannte dritte Geschlecht, das durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt versucht wird, abzubilden, in der "Amtssprache" endgültig ausgegrenzt. Besonders erschreckend ist, dass künftige anderslautende Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung in Bayern keine Berücksichtigung finden sollen.

 

Wir weisen außerdem darauf hin, dass der Rat für deutsche Rechtschreibung eine geschlechtergerechte Schreibweise grundsätzlich befürwortet, sie aber noch nicht in sein Regelwerk aufgenommen hat, da geschlechtergerechte Schreibentwicklung aufgrund des gesellschaftlichen Wandels noch im Fluss sei und eben nicht per Regelwerk erzwungen werden soll.

 

Inwieweit das Verbot inklusiver Sprache einer verfassungsrechtlichen Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalten wird, ist fraglich. Unserer Auffassung nach widerspricht das Verbot geschlechtergerechter Sprache eindeutig den im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie den im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verbürgten Rechten. Spätestens seit dem Personenstandsgesetz (PstG) § 22 Abs. 3 aus dem Jahr 2018 haben wir rechtlich mehr als zwei Geschlechtseinträge. Sie müssen daher auch sprachlich Ausdruck finden.

 

Letztlich lässt sich Sprachwandel nicht durch eine Verwaltungsvorschrift aufhalten. 

 

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